Im Zuge des Planungsverfahren gibt es immer wieder Möglichkeiten, Einwandschreiben an die Bundesnetzagentur zu senden. Diese werden dann von der BNetzA geprüft. Des Weiteren sind die Inhalte dieser Schreiben wichtig für die Vorbereitung von Klagen auf den Beschluss des Planfeststellungverfahrens. Die Argumente einer Klage können nur auf den Argumenten dieser Einwandschreiben aufbauen.
Die Einwendungsschreiben gehen an folgende Adresse
Im Zuge der Offenlegung des Abschnitts A in der Bundesfachplanung hatten wir die folgende Vorlage vorbereitet.
Einwendungsschreiben Abschnitt A-1 [PDF]
Einwendungsschreiben Abschnitt A-1[DOCX]
m Rahmen der Nachveröffentlichung der Beurteilung des D3 – Korridors durch die BNetzA im September und Oktober 2020 wurde von der BI Niedernhausen.Eppstein e.V. das Umweltbüro GefaÖ GmbH, Wiesloch mit einer eigenen Bewertung des D3 Korridors beauftragt. Unter Zuarbeit der BI Niedernhausen.Eppstein e.V. gelang in 2 Monaten intensiver Arbeit eine, wie wir meinen, wesentlich sorgfältigere und umfassendere Beurteilung des D3 Korridors als es der Fa. ERM, Neu-Isenburg im Auftrag des Vorhabenträgers Amprion.
Diese Bewertung von Fa. GefaÖ, Wiesloch und der BI Niedernhausen.Eppstein e.V. ist nach einem ähnlichen , aber umfassenderen Prinzip erstellt, wie vom Vorhabenträger Amprion mit der ERM GmbH/ Neu-Isenburg und enthält einen ebenso ausführlichen Umweltbericht und eine Raumverträglichkeitsstudie.
Das Ergebnis der Bewertung von Fa. GefaÖ GmbH ist, ebenso wie bei Amprion GmbH und ERM GmbH in einer vergleichenden Matrix mit entsprechender Gewichtung dargestellt. Der Korridorvergleich von Fa. GefaÖ GmbH kommt unter Berücksichtigung der richtigen naturschutzrechtlichen und raumplanerischen Bewertung zu einer signifikant besseren Bewertung bzw. einer signifikanten Vorzugswürdigkeit des alternativen Korridors D3 in Niedernhausen.
Diese Bewertung wurde im Rahmen von mehr als 1000 Einwänden aus Niedernhausen an die BNetzA Anfang Nov. 2020 gesendet.
Finanziert wurde diese Bewertung vom Rheingau Taunus Kreis und mit Unterstützung der Gemeinde Niedernhausen, ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag kam von der BI Niedernhausen.Eppstein e.V.
Wir sind sicher , dass diese Bewertung auch beim OVG Leipzig bei der Beurteilung der Alternative D3 und bei der Entscheidung der BNetzA entsprechende Beachtung finden wird.