Pressemitteilung: Streitsache Ultranet gegen Bundesnetzagentur verschärft sich.
Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig hat in der Klage des Vereins Umweltschutz Taunus eV (UTeV) und mehrerer Bürger gegen die Bundesnetzagentur dem Antrag der BNetzA auf Fristverlängerung für die Stellungnahme zur Klage bis zum 6.Juli 2026 stattgegeben. Die Juristen der BNetzA begründen dies mit dem Umfang der Klagebegründung des Vereins UTeV und „der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität des Sachverhalts“. Der Verein UTeV bzw. deren Juristen von der Kanzlei Kerkmann, Saame und Jeromin sehen darin einen ersten Erfolg der Klage. Seit 10 Jahren setzt sich der Verein Umweltschutz Taunus e.V. für einen bürgerfreundlichen und landschaftsschonenden Ausbau des Ultranet-Vorhabens ein, eines der[…]
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