Mit der Reform des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) haben die Regierung und Bundeswirtschaftsminister Altmaier – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – einerseits einem noch breiteren Leitungsausbau Tür und Tor geöffnet.
Andererseits wurden den lauten Protesten der Aktionsbündnisse zumindest insofern Rechnung getragen, als der Gesetzgeber mit der Neufassung vom April 2019 auch Verschwenkungen von sogenannten Bestandstrassen eindeutig als Möglichkeit eines Befriedungsprozesses zwischen Bürgerinteressen und Netzbetreibern vorsieht. In einem
Positionspapier, das uns die CDU-Fraktion NRW zukommen ließ, heißt es dazu unter Punkt
2a) wörtlich:
„Verbesserung der Akzeptanz für den Netzausbau: Um die Akzeptanz für den Netzausbau zu
verbessern, werden mit der NABEG-Novelle sog. Verschwenkungen der bisherigen
Trassenverläufe erleichtert. Gegenwärtig führen Bestandstrassen, für die eine Ertüchtigung
oder ein erheblicher Kapazitätsausbau geplant sind, oftmals sehr dicht an der
Wohnbebauung vorbei. Durch die Neuformulierung des Trassenbegriffs soll es nun
ermöglicht werden – sowohl auf Ebene der Übertragungsnetze als auch auf Ebene der
Verteilnetzbetreiber – unbürokratische Lösungen mit den Anwohnern zu finden, ohne völlig
neue Planungen für die Trassen auszulösen.
Zudem besteht für Leitungen, die bisher nach Landesrecht genehmigt wurden, die
Möglichkeit, diese ebenfalls zu verschwenken. Doppelte Leitungsführungen können so
vermieden werden. Mit der Gesetzesnovelle wird zudem klargestellt, dass für das Vorhaben
Ultranet die Bundesfachplanung verpflichtend durchzuführen ist.“
Auszug aus dem Newsletter der Pulheimer Bürgerinitiative gegen Ultranet