Ultranet-Konfigurator für die Nacherörterung

Wie angekündigt hat die BNetzA die Unterlagen des Vorhabenträgers Amprion zur Nachbeteiligung für Alternativen und Trassenkorridoranpassungen offengelegt. Diese werden zurzeit von der BI.Niedernhausen.Eppstein gesichtet und durchgearbeitet. Im Nachgang zu dem Erörterungstermin von 2019 in Limburg hatten beteiligte Kommunen, Einzelpersonen und Initiativen Hinweise und Alternativvorschläge bei der BNetzA eingereicht, die diese dem Vorhabenträger Amprion zur Prüfung vorgelegt hat.

Für die Trassenverschwenkung in Niedernhausen ist das Ergebnis enttäuschend, um dies vorweg zu nehmen. Die Unterlagen der Firma Amprion beurteilen lediglich den Alternativverlauf einer Hybridtrasse und vergleichen diesen mit der Bestandstrasse. Eine Mitverlagerung und Bündelung der anderen Leitungen wird nicht betrachtet, sodass sich die Vorteile der freiwerdenden Flächen bei der Gesamtbewertung der Alternativtrasse nicht auswirken. Natürlich wird sich bei dieser Betrachtungsweise eine Bestandstrasse immer vorteilhafter darstellen. Der Stil und die Argumentation des Gutachtens lassen vermuten, dass das Ergebnis von vornherein feststand.

Die gesetzliche Forderung, die Belange konkurrierender Raumnutzungen zu berücksichtigen, wird lediglich auf die Bestandstrasse selbst bezogen. Die sich anbietende Möglichkeit einer Entspannung der belasteten Region und einer zukunftsorientierten Raumplanung für Besiedlung und Energieleitungen werden ignoriert. Es fehlt die raumplanerische Phantasie, die dieses Projekt an dieser speziellen Stelle fordert.

Auf die raumplanerischen Bemühungen des hess. Wirtschaftsministeriums, sowie auf den politischen Willen der Landesregierung und auf die Initiative des Ministerpräsidenten werden in den Unterlagen von Amprion an keiner Stelle auch nur annähernd eingegangen.

Die Gemeindeverwaltung Niedernhausen hatte kürzlich die Ortsbeiräte, Vertreter der BI und der Fraktionen der Gemeindevertretung zu einem Runder-Tischgespräch eingeladen und man beschloss einvernehmlich zum Wohl der Gemeinde und deren Entwicklung bei der BNetzA für eine Durchsetzung der D3-Verschwenkungsvariante zu kämpfen, auch wenn der Nutzen nicht für alle Ortsteile gleich anfällt.

In den nun folgenden Wochen wird die BI daran arbeiten, die BNetzA, die Genehmigungsbehörde des Vorhabens, in weiteren Gesprächen und mit ausgearbeiteten Einwendungen nochmals die Wichtigkeit einer Leitungsverschwenkung zu verdeutlichen und um die raumplanerischen Spielräume der BNetzA einzufordern, damit der politische Wille von Landesregierung, Kreisverwaltung und Kommune berücksichtigt wird.

Um das Einspruchsverfahren zu erleichtern und um möglichst viele Bürger zu erreichen, plant die BI die Reaktivierung des in 2018 entwickelten Einspruchskonfigurator. Dieser wird voraussichtlich 10 Tage vor Ende der Abgabefrist zur Verfügung stehen. Dies soll wieder in der lokalen Presse und auf der BI-Homepage (www.verein.kein-ultranet.de) bekannt gegeben werde.

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