Konfigurator wird für notwendige Einwendungen erneut aktiviert

Die BNetzA bzw. Amprion versucht mit allen Mitteln, die ehemalige Trasse der 220 kV Leitung durch
den RTK und MTK für Ultranet und eine 380 kV Wechsel- bzw. Gleichstromleitung durchzudrücken.
Hierzu hat die BNetzA im Januar 2025 erneut massiv veränderte Unterlagen des Vorhabenträgers
Amprion zur Planfeststellung des Ultranet-Projekts ausgelegt. Dabei werden die erst im Juni 2024
öffentlich ausgelegten Unterlagen, insbesondere die kritischen Anmerkungen des bisherigen
Gutachters im Umweltverträglichkeitsbericht, stark abgeschwächt und kritische Punkte des bisherigen
Umweltgutachters von Amprion werden fallengelassen. Ohne neue oder vertiefte Analysen zu nennen,
werden wichtige Teile der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) relativiert und gezielt abgeschwächt.
So werden für alle Schutzgüter, denen in der Juni-Fassung „erheblich verbleibende
Umweltauswirkungen“ attestiert wurden, in der geänderten Fassung „keine erheblichen verbleibenden
Umweltauswirkungen“ zugeordnet.

Die UVP ist ein zentrales Dokument, auf dem der Planfeststellungsbeschluss für Ultranet maßgeblich
fußen und rechtskräftig werden soll. Die hier offensichtlich vorgenommene Einflussnahme auf den
Umweltgutachter wiegt daher umso schwerer.

Obwohl die bereits im Sommer 2024 eingereichten Einwendungen die wesentlichen
Beeinträchtigungen der Umweltverträglichkeit erfasst haben und weiterhin ihre Gültigkeit behalten,
hat der Verein Umweltschutz Taunus e.V. beschlossen, den aus diversen, vorangegangenen
Veröffentlichungsterminen bekannten Einwendungskonfigurator erneut zu aktivieren, um
Vereinsmitgliedern und anderen, betroffenen Interessenten wiederum die Möglichkeit zu geben,
gezielt und ohne viel Aufwand persönliche Einschätzungen und Anregungen einzureichen. So enthält
der Konfigurator verschiedene, vorgefertigte Textstellen zu Themen der Unterlagen, die frei genutzt
werden können und gibt die Möglichkeit, eigene Anmerkung sehr einfach zu verfassen und
einzureichen.

Insgesamt benutzten im letzten Sommer 3546 Bürger die Möglichkeit des Einspruchs über den
Konfigurator, davon 1.271 aus dem Abschnitt Niedernhausen, 348 aus dem Abschnitt Idstein und 234
aus dem Abschnitt Hofheim, um nur einige zu nennen.

Es ist weiterhin wichtig, dass alle Vereinsmitglieder, Mistreiter und betroffene Bürger für einen
umweltfreundlichen und siedlungsgerechten Netzausbau sichtbar eintreten und sich an den Einwendungen beteiligen. Der Link zum Konfigurator ist in Vorbereitung und wird ab Mittwoch den 5. März
2025 ca. eine Woche vor Ende der Einwendungsfrist am 12.März 2025 auf der Einspruch Website des Vereins unter https://www.ultranet-einspruch.de/Erneute-Offenlegung-Maerz-2025/ bereitgestellt.

Kürzlich geführte Gespräche des Vereinsvorstands mit Mitgliedern des Bundestags und mit
Abgeordneten des hess. Landtags haben zur konsequenten Weiterverfolgung der Verschwenkungen
von Ultranet aus den Siedlungsgebieten aufgerufen. Inzwischen hat der hess. Landtag im Dezember 2024 die BNetzA mit einer Resolution zu einer naheliegenden Bündelung von Ultranet mit Rhein-Main-
Link aufgefordert.

Pressemitteilung vom 27. Februar 2025 als PDF Datei:

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