Neue Gesetzgebung für Ultranet

Der Bundestag verabschiedete am 04.April ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Auf Drängen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die bestehenden Genehmigungsverfahren beschleunigt und teilweise auch gebündelt werden.

Im ursprünglichen Referentenentwurf sollte die Bundesfachplanung bei Bestandstrassen entfallen. Die Möglichkeit private und öffentliche Belange einzubringen, somit auch die Klageoption gegen eine unzureichende Alternativenprüfung im Rheingau Taunus Kreis und Main Taunus Kreis, wären entfallen. Für die Ultranet-Trasse hätte dies auch bedeutet, dass zu dem jetzt geplanten Ausbau – immerhin mit einer vorgesehenen Transportleistung von 2 GW, ungefähr der Leistung zweier AKWs entsprechend – in Zukunft jederzeit noch weitere Um- und Zusatzbeseilungen ohne Alternativen- und Umweltverträglichkeitsprüfung auf bestehenden Masten hätten dazukommen können. Eine Katastrophe für die Anwohner der Ultranet-Trasse, führt diese doch, durch dicht besiedelte Wohngebiete und in einigen Fällen sogar in nur 25m Entfernung von der Wohnbebauung bzw. direkt über die Wohnhäuser.

Bei einem im Februar stattgefundenen Erörterungstermins des Energie- und Wirtschaftsausschusses im Bundestag konnten nach Berlin gereiste Mitglieder der Bürgerinitiative.Niedernhausen.Eppstein am Rande der Veranstaltung mit Ausschussmitgliedern der verschiedenen Fraktionen sprechen und auf die besondere Problematik unserer Region hinweisen. In einer anschließenden, regen Korrespondenz wurde das Thema intensiver diskutiert und Textversionen für zwei Änderungsanträge vorgeschlagen. Anteil daran hatten Vertreter von CDU, SPD, Grünen und FDP im Wirtschaftsausschuss und einige Mitglieder des Bundestags aus dem Rheingau Taunus Kreis.

In einem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD wurden einige Forderungen der Bürgerinitiative aufgenommen, wenn auch leider tlw. in sehr abgeschwächter Form, und fanden Eingang in das jetzt am 2. und 3.April 2019 verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus.

In der Begründung zum Gesetz heißt es z.B.: „Die Regelung ermöglicht eine Einbeziehung der Verlegung von Bestandstrassen bereits im Bundesfachplanungsverfahren. Dies kann zu einer Akzeptanzsteigerung führen. Die Regelung bezweckt eine Minderung der Gesamtbelastung vor Ort und damit eine Entlastung der Bevölkerung. Schwierige Konfliktlagen können im konkreten Einzelfall aufgelöst werden.“

Desweiteren teilte uns MdB Timon Gremmels (SPD) in einem persönlichen Schreiben an die BI mit: „Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner haben wir zudem die Möglichkeiten zur Verschwenkung erweitert: Bei einem Parallelneubau kann zukünftig die Bestandstrasse im Einvernehmen mit den Ländern ebenfalls mit verschwenkt werden. Eine „Umzingelung“ mit Stromtrassen ist damit nicht zu befürchten.“

Es liegt nun an den hiesigen Politikern von Kommunen, Kreis, Land und Bund, diese Direktiven bei der Vorhabenträgerin Amprion und der Bundesnetzagentur einzufordern und zum Wohle der Bevölkerung umzusetzen. Wohngebiete müssen mastenfrei sein und wo sie das nicht sind, müssen sie das werden.

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