Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig hat in der Klage des Vereins Umweltschutz Taunus eV (UTeV) und mehrerer Bürger gegen die Bundesnetzagentur dem Antrag der BNetzA auf Fristverlängerung für die Stellungnahme zur Klage bis zum 6.Juli 2026 stattgegeben. Die Juristen der BNetzA begründen dies mit dem Umfang der Klagebegründung des Vereins UTeV und „der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität des Sachverhalts“. Der Verein UTeV bzw. deren Juristen von der Kanzlei Kerkmann, Jeromin & Schaade sehen darin einen ersten Erfolg der Klage.
Seit 10 Jahren setzt sich der Verein Umweltschutz Taunus e.V. für einen bürgerfreundlichen und landschaftsschonenden Ausbau des Ultranet-Vorhabens ein, eines der für die Energiewende äußerst wichtigen Leitungsprojekte des Netzausbauprogramms. Bei diesem Projekt werden Höchstspannungen von Gleich- und Wechselstrom (380kV DC und 380kV AC) auf einem Mastsystem gemeinsam geführt, weltweites Neuland nach Ansicht der Fachleute. Nach Ansicht von UTeV hätte ein kooperatives Vorgehen der BNetzA mit Bürgern und Kommunen auch bei Ultranet zu wesentlich kürzeren Genehmigungszeiten geführt und die für die Energiewende wichtige Stromtrasse Ultranet wäre bereits längst gebaut und in Betrieb.
Aber bereits nach ersten Beteiligen von Kommunen, Land Hessen und Bürgern in der Fachplanung 2018 und 2019 wurde klar, dass die gesetzlich gewünschte Optimierung der Trasse durch die betroffenen Kommunen, Bürger und des Landes Hessen von der BNetzA zur Farce gemacht wurde, und die BNetzA und der Vorhabenträger Amprion die neue Trasse auf „bestehenden Masten“ in dicht besiedelten Wohngebieten mit harmlos klingenden Vokabeln und Erklärungen durchsetzen und die technisch-biologischen Realitäten des Projekts ignorieren wollten. Dazu hat die BNetzA die völlig neue Leitungstechnologie als „Bestand“ definiert und suggeriert: „Es bleibt alles beim Alten, nur die Kabel werden getauscht.“
Der Verein UTeV hat für die Klage nun mehrere Gutachter bestellt, deren Ergebnis für die Genehmigung der BNetzA verheerende Ergebnisse aufzeigen. Die Gutachten zur elektromagnetischen Strahlung und zu weiteren Emissionen (z.B. Ionen, Lärm, etc…) der neuen Technologie und zur Umweltverträglich der Trasse und den von Gemeinden und Bürgern geforderten Verschwenkungen um Wohngebiete herum sprechen im Ergebnis davon, dass die BNetzA lediglich aus „Bequemlichkeit“ eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kommunen des RTK und MTK zu den geforderten kleinräumigen Verschwenkungen verweigert hat. Die Gutachten zeigen klar auf, dass die konkret von den Kommunen vorgeschlagenen kleinräumigen Verschwenkungen mit einer überwältigenden Anzahl und Gewichtung der Argumente „vorzugswürdig“ seien.
Die Gutachten sprechen von „Etikettenschwindel“, die BNetzA nutze den Status „Bestand“, um moderne Schutzstandards in Deutschland zu umgehen. Tatsächlich handele es sich bei Ultranet noch um ein „Technologisches Experiment“, Ultranet sei die erste Leitung dieser Art weltweit in dieser Dimension innerhalb von Wohngebieten. Wer von Bestand spreche, verschleiere, dass hier Neuland betreten wird. Diese von betroffenen Bürgern teilweise als „Hybrid-Monster“ bezeichnete Trasse erzeuge laut Gutachten nach derzeitigen biologischen Untersuchungen unvorhersehbare bio-physikalische Wechselwirkungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestehenden Wohnungen.
Die vom Verein bestellten, vereidigten Sachverständigen entlarven die von der BNetzA aufgestellten Darstellungen. Durch die neue Hybrid-Technologie verliere eine „Bestandsleitung“ seine „Identität“ und es handele sich klar um eine „Neuleitung“. Neue Leitungen müssen aber per Gesetz schon lange mindestens 400 m von der Wohnbebauung entfernt sein, tatsächlich hat die BNetzA Abstände von teilweise weniger als 25 m von Balkonen und Wohnungen genehmigt. Alle Betroffenen fragen sich, warum verweigert die BNetzA den Schutz der Bürger im RTK und MTK?
Des Weiteren führen die Gutachter aus, dass die Hybrid-Technik (Höchstspannung von Gleich- und Wechselstrom auf einem Mast) wissenschaftlich noch sehr wenig untersucht sei, es handele sich um ein Projekt mit „unbekannten biologischen Auswirkungen“ mitten in Wohngebieten. Offensichtlich bezeichnet die BNetzA Ultranet auch als ‚Bestand‘, um sinnvolle Verschwenkungen und der Möglichkeit Langzeitstudien durchzuführen, zu vermeiden. Aber welcher Bürger will quasi als Versuchskaninchen der BNetzA und Amprion eingesetzt werden für eine zu wenig erforschte Emissionsquelle von Gleich- und Wechselstrom mit Höchstspannung?
Mehrere Umweltgutachten empfehlen teilweise schon seit langem eine Verschwenkung und die Umgehung der Wohngebiete und zeigen an, dass die von der Vorgabenträgerin Amprion und der BNetzA getroffenen Abwägungen fehlerhaft sind. „Die BNetzA opfert die Gesundheit der Bürger dem bürokratischen Bequemlichkeitsbegriff ‚Bestand‘, obwohl Experten die Verschwenkung fordern.“ Die „Verschwenkungen sind nach eingehender Untersuchung in hohem Maße vorzugswürdig“.
Die Gefahr durch sich gegenseitig verstärkende sogenannte „Corona-Entladungen“ an den Leitungen ist in dieser Dimension weltweit ohne Vorbild, so die Gutachter. Die Spannung zwischen den Leitern wird von 594 kV auf gigantische 840 kV hochgesetzt – eine Steigerung um über 40 Prozent. Was bisher als „Bestand“ galt, würde durch die neue Technik zu einer völlig neuen Emissionsquelle. Die Gefahr von „Raumladungswolken“, Radon und Feinstaub durch sogenannten Korona-Entladungen wurde selbst laut BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) bisher teilweise gar nicht oder nur sehr wenig untersucht. „Die BNetzA ignoriert das Vorsorgeprinzip des Grundgesetzes“ (Art. 20a GG), indem sie ein Projekt in Wohnungsnähe genehmigt, dessen gesundheitliche Auswirkungen auch laut BfS noch unzureichend geklärt sind“.
Nach zehn Jahren Bürgerbeteiligung, in denen der Verein und die Kommunen nie gegen einen Ausbau der Leitungen Position bezogen haben, sondern dessen Notwendigkeit immer – mit kleinen lokalen Verschwenkungen – unterstützten, hat die BNetzA im November 2025 die Planfeststellung für den Ausbau der Bestandsleitung ohne Änderungen, d.h. notwendige Abstände zu den Wohngebieten beschlossen. Als anerkannter und zur Klage berechtigter Umweltverband hat der Verein mit Unterstützung der Kommunen sich daraufhin im Dezember 2025 gezwungen gesehen, die Klage gegen die BNetzA einzureichen. Durch ihr unkooperatives Verhalten ist es die BNetzA die Genehmigungszeiten unnötig lange hinauszieht, um offensichtlich schlechte Lösungen für die Ultranet-Trasse durchzusetzen.