fbpx
Umweltschutz Taunus e.V.

Vorbereitung zur Vereinsklage

Für den Fall, dass die Verschwenkungsvorschläge der Kommunen und der Bürger im Planfeststellungsverfahren von Ultranet nicht berücksichtig werden, sind wir derzeit als klageberechtigter Verein mit allen Bürgerinitiativen des RTK und MTK in Abstimmung, ebenso mit allen betroffenen Kommunen. Die geplante Verfolgung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes für die Bürger ist für uns sehr kostenintensiv. Wir rechnen mit Kosten im mittleren, fünfstelligen Bereich. Der Verein BI Umweltschutz N.E. e.V. konnte bisher durch Spenden und Mitgliederbeiträge und finanzielle Zuwendungen der Kommunen schon ca. die Hälfte der zu erwartenden Kosten einsammeln. Es sind jedoch weitere Spenden und konsequente Unterstützung für die weitere Verfolgung des[…]

Weiterlesen

Crowd Funding für die Klage gegen den Ultranet Fachplanungsentscheid

Die Bundesnetzagentur hat gegen den Vorschlag der Gemeinde Niedernhausen, gegen die dringende Empfehlung des Landes Hessen und damit gegen uns Bürger entschieden, Ultranet nicht um die Siedlungsgebiete herum zu verschwenken (Mindestabstand nach detailliertem Vorschlag größer als 800 m). Die BI Umweltschutz  Niedernhausen.Eppstein e.V. ist ein eingetragener Verein mit Klagerecht und möchte diesbezüglich auch die Klagen aller unmittelbar betroffenen Bürger unterstützen. Das Klageverfahren wird nach dem Planfeststellungsbescheid (ca. Mitte 2024) möglich sein und nach derzeitiger Einschätzung einen mittleren 5-stelligen Betrag für juristische Unterstützung benötigen.  Erste Gespräche dazu haben gestartet. Wir bitten alle interessierten und engagierten Bürger , mit den Ihnen möglichen[…]

Weiterlesen

Besuch beim Rechtsanwalt Beutling, Köln

RA Beutling führte folgendes aus: Seine Kollegin , RA Schwertner die BI Hürth in der Sache Einsprüche gegen eine neue 360 kV Leitung vertritt und Synergien im Hause gehoben werden können. Der eingetragene Verein kann erst nach drei Jahren als Kläger bei Planfeststellungsverfahren auftreten, allerdings können Einsprüche gegen die Bundesfachplanung und gegen das Planfeststellungsverfahren sofort nach Eintragung durchgeführt werden! RA Beutling empfiehlt dringend (wie RA Jung) , die fachliche Seite durch einen bzw. mehrere entsprechende Fachleute vertreten zu lassen, sowohl bez. der Strahlenbelastung als auch bez. gesundheitlicher Gefahren. Ziel muss es sein , Berechnungen und Veröffentlichungen diesbezüglich belastbar darstellen zu[…]

Weiterlesen