Kritik an Ultranet: systematischeSchwächung von Mitspracherechtenbei Großprojekten

Die Klage gegen die Trasse von Ultranet mitten durch die Wohnsiedlungen in den Landkreisen Main-Taunus und Rheingau-Taunus geht in die nächste Stufe. Die BNetzA und Amprion haben gemeinsam ihre Klageerwiderung beim obersten Verwaltungsgericht Anfang Juli eingereicht. Nach deren Prüfung kommen die Rechtsanwälte der privaten Kläger und des Vereins Umweltschutz Taunus e.V. (UTeV) zu dem Ergebnis, dass die Kontroverse um die Stromtrasse Ultranet exemplarisch für eine Entwicklung steht, bei der die Mitsprache von Bürgern, Kommunen und Ländern bei großen Infrastrukturprojekten zunehmend eingeschränkt wird. 


Die Kritik stützt sich unter anderem auf mehrere Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre: 

  • 2019 wurde im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung abgeschwächt. Damit können regionale und kommunale Planungsvorgaben leichter von der Bundesnetzagentur überwunden werden. 
  • Ebenfalls 2019 wurde die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. Kritiker sehen darin den Wegfall einer wichtigen Planungs- und Beteiligungsstufe. 
  • 2022 wurde mit § 18 Abs. 3b NABEG die Alternativenprüfung bei bestimmten Netzausbauvorhaben auf einen Korridor von 200 Metern entlang bestehender Trassen begrenzt. Alternativen außerhalb dieses Bereichs müssen nur noch in Ausnahmefällen geprüft werden. 
  • Ebenfalls 2022 wurde durch § 49 Abs. 2b EnWG die Behandlung sogenannter Koronageräusche von Höchstspannungsleitungen geändert, was nach Auffassung von Kritikern den Immissionsschutz von Anwohnern schwächt. 
  • 2023 wurde die 200-Meter-Regel auf weitere Vorhabenarten ausgedehnt und die Anforderungen an die Prüfung von Trassenalternativen weiter reduziert. 


Nach Auffassung von UTeV habe sich dadurch das Planungsrecht von einem offenen Abwägungsverfahren zu einem zunehmend vorstrukturierten Genehmigungssystem entwickelt.

Besonders kritisch wird dabei die Rolle der Bundesnetzagentur gesehen. Die Behörde verstehe sich vor allem als Genehmigungs- und Verwaltungsinstanz für den Netzausbau, ohne zukunftsfähige Lösungen für die Trassen ausreichend zu berücksichtigen. Kritiker bemängeln zudem, dass die Interessen von Gemeinden, Bürgern und Ländern dadurch zu wenig Gewicht erhielten. 

„Man darf nicht den Eindruck erwecken, Bürger, Kommunen und Landesregierungen würden im Rahmen einer Fachplanung ernsthaft einbezogen, wenn ihre Vorschläge anschließend keine erkennbare Wirkung entfalten. Beteiligung muss mehr sein als ein formaler Verfahrensschritt“, so der Interessengemeinschaft Umweltschutz Taunus e.V. 

Die Initiative sieht darüber hinaus ein Ungleichgewicht zwischen Natur- und Umweltschutz einerseits sowie Siedlungs- und Menschenschutz andererseits. Während Belange des Naturschutzes bisher häufig eine hohe Bedeutung erhielten, werden Belastungen für Anwohner und Wohngebiete nicht ausreichend berücksichtigt. Die BNetzA hat zumindest bisher aus Sicht des Vereins noch Respekt vor den großen Umweltschutzverbänden, will aber jetzt auch deren Mitsprache- und Klagerechte gesetzlich beschneiden lassen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wird vorbereitet.

Vertreter des Vereins Umweltschutz Taunus verweisen darauf, dass sich über Jahre hinweg zahlreiche kommunale und politische Entscheidungsträger für eine siedlungsverträgliche Trassenführung ausgesprochen haben. Dazu gehören einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse, Stellungnahmen von Landräten, Beschlüsse der Hessischen Landesregierung sowie Schreiben der hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und Boris Rhein sowie der zuständigen Wirtschaftsminister einschließlich Bundeswirtschaftsminister a.D. Peter Altmaier. 

„Viele Bürger haben den Eindruck, dass ihre Beteiligung zwar angehört wird, aber am Ende keinen Einfluss auf die Entscheidungen hat. Mit Bürgern meinen wir ausdrücklich auch Bürgermeister, Landräte und Vertreter der Landes- und Bundesregierungen. Deren Positionen wurden im Verfahren ebenfalls weitgehend ignoriert“, erklärt der Umweltschutz Taunus e.V. 

Gleichzeitig betont der Verein, dass er den Ausbau der Stromnetze und die Elektrifizierung der Energieversorgung grundsätzlich unterstützt. 

„Deutschland braucht eine leistungsfähige Energieinfrastruktur. Daraus darf aber keine Politik folgen, die als menschenfern oder bevormundend wahrgenommen wird. Großprojekte brauchen Akzeptanz. Und Akzeptanz entsteht nur durch ernsthafte Beteiligung, echte Alternativenprüfungen und eine faire Abwägung zwischen Umwelt-, Siedlungs- und Gesundheitsschutz“, erklärt der Verein Umweltschutz Taunus e.V. 

Die Interessengemeinschaft fordert deshalb eine Überprüfung der gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre sowie eine stärkere Berücksichtigung kommunaler und regionaler Interessen bei zukünftigen Netzausbauvorhaben.