Am 25.11. hat der hessische Landtag die Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert , ihre Handlungsspielräume auszunutzen, um die Entlastung der Taunus Kommunen Niedernhausen und Hofheim durch eine lokale Änderung der Ultranet Trasse mit einem Entlastungskorridor im laufenden bereits festzulegen!
Auf Initiative der hessischen Landesregierung wurde dazu auch im Bundesratsverfahren eine Novelle des Energieleitungsbaurechts eingeleitet, die der BNetzA die notwendigen planerischen Möglichkeiten nach §5b NABEG geben würde, gleichzeitig mit der Verschwenkung von Ultranet auch über eine Verlegung der parallel zu Ultranet laufenden Hochspannungsleitungen zu entscheiden.
Der hessische Landtag stellt ausdrücklich fest, dass eine gemeinsame Verschwenkung aller Leitungen und der „notwendigen techn. Einrichtungen“ – gemeint ist damit das Umspannwerk Niedernhausen – für eine größtmögliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger und Kommunen vor Ort zu erreichen, neue Belastungen zu vermeiden und gleichzeitig den Bau von Ultranet zu ermöglichen.
Die größtmögliche Entlastung soll nach dem Beschluss des hessischen Landtag , der in den wesentlichen Punkten einstimmig beschlossen wurde, Vorrang vor ausschließlich wirtschaftlichen Überlegungen haben.
Die Bürgerinitiative Niedernhausen.Eppstein e.V. setzt sich gemeinsam mit Bürgern aus Eppstein und Hofheim für die Verschwenkung des Korridors ein und begrüßt es, dass der Landtag mit diesem Beschluss noch einmal die Landesregierung in Wiesbaden und die BNetzA auffordert, konsequent die Umsetzung der jeweiligen Verschwenkungsvarianten , wie auch von den Gemeinden beschlossen, zu verfolgen.
Der Landtag hat dabei auch den Präsidenten der BNetzA , Hr. Jochen Hohmann, aufgefordert, sich an seine Worte anlässlich der von der BI Niedernhausen.Eppstein e.V. und weiteren Bürgerinitiativen organisierten Demonstration in Niedernhausen zu erinnern, die Verschwenkung in Niedernhausen werde „nicht an den Kosten scheitern“.