Am 2.5.2022 wurde , wie am 11.4.22 mit dem neuen Präsidenten der BNetzA Klaus Müller vereinbart, nach nur 3 Wochen einen Vergleich der Ultranet Korridor Verschwenkung D3 gegenüber der Bestandstrasse durch die Kanzlei W2K an die BNetzA versandt. Dieser Vergleich ist öffentlich und liegt bei.
Der synaptische Vergleich von W2K wurde auf Basis des Korridorvergleichs durch die GefaÖ GmbH, Gesellschaft für Angewandte Ökologie und Umweltplanung GmbH entsprechend den Grundsätzen eines Korridor-Vergleichs nach den Regeln der BNetzA von 2020 erstellt. Diesen Vergleich hatte die BI Umweltschutz im Rahmen der Einwände zur Fachplanung des Ultranet Korridors mit Ihren Mitgliedern innerhalb der vorgesehenen Einspruchszeiten bereits 2020 und noch einmal 2021 an die BNetzA eingereicht.
Die Kanzlei Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Freiburg, W2K , hat diesen Korridorvergleich geprüft und juristisch für die BNetzA , als Unterstützung der Fachplanung, bewertet und zusammengefasst.
Im Ergebnis kommt die Kanzlei W2K zu dem Ergebnis, dass die Verschwenkung von Ultranet in Niedernhausen eindeutig gegenüber dem Bestandskorridor vorteilhaft ist und sich aufdrängt.