Hallo liebe Mitstreiter,
die Einspruchsfrist hat begonnen. Informationen zum Ablauf findet man schon mal hier
Mehr zu dem Thema, wenn wir mehr haben.
Die tatsächlichen Dokumente liegen auf der Seite https://www.netzausbau.de/beteiligung2-d unter der Überschrift Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 7 NABEG).
Die Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:
- elektronisch vorzugsweise per Online-Formular (https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung2d/node.html)
- schriftlichan die Bundesnetzagentur,Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben2, Abschnitt D)
- per FAX Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per Fax an die Nummer 0228/14-3415 senden.
- per E-Mail E-Mail-Adresse vorhaben2@bnetza.de
- Zur Niederschrift bei einer auslegenden Stelle
Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung für Ultranet Abschnitt D (Weißenthurm – Riedstadt) können Sie noch bis zum 20.07.2018 in den Auslegungsstellen einsehen.
Auslegungsstellen in unserer Region:
Bad Schwalbach
Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Str. 7,
65307 Bad Schwalbach
(Mo-Fr 9-12, Di 14-18)
Eschborn
Bundesnetzagentur, Elly-Beinhorn-Str. 2,
65760 Eschborn
(Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13)
Mainz
Bundesnetzagentur, Canisiusstr. 21,
55122 Mainz
(Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13)
Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben sind unter folgendem link auch im Internet abrufbar:
https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/02/d/BBPlG-02ASD-TabB-Status.html
Hallo,
bzgl. der Einspruchsschreiben schlage ich vor:
1. Das per Download verfügbare Musterschreiben sollte für Niedernhausen auch mit dem korrekten Betreff (Abschnitt D…) versehen werden; die Gefahr ist, daß sonst die Einspruchsgründe gegen den „falschen“ Abschnitt gerichtet werden und evtl. ungültig sind.
2. Bitte präsentiert den Schlußtermin für die Einspruchsschreiben an prominenter Stelle auf der Web-Seite.