Noch bis zum 12. März 2025 können betroffene Bürger – die bsp. in der Nähe der Trasse wohnen, dort eine Immobilie / Grundstück besitzen oder sich regelmäßig dort aufhalten – Einspruch gegen die erneute Offenlegung der Ultranet Planung einlegen!
https://www.ultranet-einspruch.de/Erneute-Offenlegung-Maerz-2025