Ultranet – Kläger reichen Replik ein

Die Replik zur Klage Ultranet-Abschnitt D1 wurde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Die Kläger halten der Bundesnetzagentur ihren eigenen Beschluss vor

Niedernhausen, 29.10.2026. Umweltschutz Taunus e.V. und die übrigen Kläger haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihre Replik im Verfahren 9 A 17.26 eingereicht. Gegenstand ist der Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur vom 31. Oktober 2025 für den Ultranet-Abschnitt D1 zwischen Punkt Koblenz und Punkt Marxheim. Beigeladene ist die Amprion GmbH. Das Gericht hat den Rechtsstreit inzwischen terminiert: Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, 24. Februar 2027, um 9 Uhr in Leipzig statt. Der eingereichte Schriftsatz des Vereins kommt ohne neue Gutachten aus. Er zitiert und widerlegt vor allem den Beschluss selbst.

Seit mehr als 10 Jahren bemüht sich der Verein Umweltschutz Taunus e.V. um einen bürgerfreundlichen, Umwelt und Landschaft schonenden Ausbau des hiesigen Ultranet-Abschnitts. Im Taunus verläuft die zukünftige Ultranet-Leitung (2x2GW) über auf bis zu 70m erhöhten Masten in 20m bis 25m Abstand zu existierender Wohnbebauung, neben Balkonen, Wohn- und Schlafzimmern, sowie über Terrassen und in einem Fall direkt über einem Einfamilienhaus, in dem Kleinkinder wohnen. Erfahrung mit dem Betrieb der neuartigen 360kV Höchstspannungsleitungen mit Gleichspannung in dicht besiedelten Wohngebieten liegen nicht vor. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind unklar oder sind im Forschungsstand.

Der Planfeststellungsbeschluss stellt fest, an der Bestandsleitung würden „nur sehr geringfügige Änderungen vorgenommen“. Diese umfassen allerdings rund 20 Prozent der 226 Masten des Abschnitts. Nach Meinung der Kläger ruht die gesamte Abwägung der Behörde auf der Annahme, hier werde nur eine bestehende Leitung lediglich weitergenutzt. Auf dieser Annahme beruht auch die Ablehnung jeder Alternative – denn gegen eine bloße Weiternutzung der Bestandstrasse sieht jede auch noch so kleinräumige Verschwenkung (tlw. 1-2 Masten) , wie vom Land Hessen und den Kommunen Hofheim, Eppstein, Niedernhausen, Idstein und Hünstetten gefordert, aufwändig aus.

So führt die Behörde Gründe an, die bei jedem Verlassen einer bestehenden Trasse zutreffen – neue Grundstücksbetroffenheiten, Eingriffe in Landschaft und Umwelt, höhere Kosten, sowie längere Bauzeiten. Dagegen steht, dass das Projekt seit mehr als zehn Jahren in der Planung ist und die kleinräumigen Verschwenkungsvorschläge liegen seit über 7 Jahren der BNetzA und Amprion vor.

Weiterhin rügen die Kläger, wie der gesetzlich geforderte Trassenvergleich zwischen Verschwenkungen und „Bestand“ verglichen wurde. Auf der einen Seite stehen die Bestandsachsen und auf der anderen Seite stehen geringfüge Verschwenkungen als Alternativtrassen. In zwei Gutachten mit Umwelt-Fachplanern führen die Kläger detailliert aus, dass die Verschwenkungen eindeutig vorteilhaft für Natur, Umwelt und Siedlungsraum gewesen wären.

Die Replik enthält auch eine Übersicht dessen, was in diesem Verfahren mit viel Engagement aus der Region gekommen ist: Eingaben der Bürger, Beschlüsse der Kommunen, Resolutionen, Beschlüsse und Stellungnahmen der Landkreise Rheingau-Taunus und Main-Taunus, Schreiben von Bürgermeistern, Landräten und Landtagsabgeordneten, dazu Schreiben aus der hessischen Landesregierung bis hinauf zum damaligen Wirtschaftsminister, sowie zweier Ministerpräsidenten.

Nun hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2026 der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts den Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt: Mittwoch, 24. Februar 2027, 9 Uhr, Dienstgebäude Simsonplatz 1 in Leipzig, Sitzungssaal VI. Die Verhandlung ist öffentlich, der klagende Verein Umweltschutz Taunus e.V. und die Privatkläger begrüßen ausdrücklich eine hohe Anwesenheit der betroffenen Bürger auch um die Medienpräsenz möglichst zu erhöhen. Das Gericht entscheidet in erster und letzter Instanz.

Wollen Sie mehr erfahren, gerne. Hier sind unsere Kontaktdaten:

Umweltschutz-Taunus e.V.

R. Wegner und D. Lorbach

Mail: info@umweltschutz-taunus.de

http://www.umweltschutz-taunus.de

Tel: 0172 676 0292

Zusammenfassung des Hintergrunds

VerfahrenBVerwG 9 A 17.26, Umweltschutz Taunus e.V. u.a. gegen Bundesrepublik Deutschland; Beigeladene: Amprion GmbH
Mündliche VerhandlungMittwoch, 24. Februar 2027, 9 Uhr, Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, Sitzungssaal VI – öffentlich
Angegriffene EntscheidungPlanfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2025, 648 Seiten
VorhabenHöchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg („Ultranet“), Vorhaben Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes, Abschnitt D1 Pkt. Koblenz – Pkt. Marxheim
TechnikUmnutzung einer bestehenden 110-/380-kV-Freileitung; der Drehstromkreis wird in einen Gleichstromkreis geändert, mit Umschaltoption auf Drehstrombetrieb
Baulicher Umfang7 Ersatzneubauten, 37 Masterhöhungen, 13 Fundamentverstärkungen, Isolatorentausch an 225 Masten (von 226 Masten im Abschnitt)
InstanzErste und letzte Instanz; eine Revision ist nicht vorgesehen