Bundesrat beschließt Ergänzung zur NABEG-Gesetzes Novellierung für die besondere Situation von Ultranet in Idstein, Niedernhausen, Eppstein und Hofheim
Am 6.11.20 hat auf Initiative der hessischen Landesregierung der Bundesrat eine Initiative zur Ergänzung der Novellierung des Netzausbau- und -beschleunigungsgesetzes (NABEG-Novellierung) beschlossen. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf , in der Novellierung des NABEG folgende Ergänzungen aufzunehmen: Die Verantwortung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als „Planungsbehörde“ klar auszuweisen.Damit soll noch deutlicher werden , dass die BNetzA ihrer Verpflichtung zu Konfliktlösungen z.b. bei Verschwenkungen wie in Niedernhausen endlich vollumfänglich nachkommen muss. Ergänzt werden soll auch, dass die BNetzA in Bundesfachplanungsverfahren , wie jetzt bei Ultranet, eine „einheitliche Entscheidung über den Trassenkorridor für ein Vorhaben und für die Errichtung , den Betrieb sowie[…]
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