Offenlegung Abschnitt D
Hallo liebe Mitstreiter, die Einspruchsfrist hat begonnen. Informationen zum Ablauf findet man schon mal hier https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/02/D/Bekanntmachung_NABEG8.pdf?__blob=publicationFile Mehr zu dem Thema, wenn wir mehr haben. Die tatsächlichen Dokumente liegen auf der Seite https://www.netzausbau.de/beteiligung2-d unter der Überschrift Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 7 NABEG). Die Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten: elektronisch vorzugsweise per Online-Formular (https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung2d/node.html) schriftlichan die Bundesnetzagentur,Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben2, Abschnitt D) per FAX Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per Fax an die Nummer 0228/14-3415 senden. per E-Mail E-Mail-Adresse vorhaben2@bnetza.de Zur Niederschrift bei einer auslegenden Stelle Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung für[…]
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