RA Beutling führte folgendes aus:
- Seine Kollegin , RA Schwertner die BI Hürth in der Sache Einsprüche gegen eine neue 360 kV Leitung vertritt und Synergien im Hause gehoben werden können.
- Der eingetragene Verein kann erst nach drei Jahren als Kläger bei Planfeststellungsverfahren auftreten, allerdings können Einsprüche gegen die Bundesfachplanung und gegen das Planfeststellungsverfahren sofort nach Eintragung durchgeführt werden!
- RA Beutling empfiehlt dringend (wie RA Jung) , die fachliche Seite durch einen bzw. mehrere entsprechende Fachleute vertreten zu lassen, sowohl bez. der Strahlenbelastung als auch bez. gesundheitlicher Gefahren. Ziel muss es sein , Berechnungen und Veröffentlichungen diesbezüglich belastbar darstellen zu können.
- Er führt aus, dass es gute Gründe gibt, dass z.B. wegen Aussagen des Bundesamtes für Strahlenschutz in dem Sinne, „wir können die Auswirkungen nicht genau abschätzen“, einem Einspruch bzw. einer Klage der BI recht zu geben, weil der Staat sein Schutzrecht des einzelnen Bürgers geltend machen muss.
- Eine Klage würde direkt vor das BVG Leipzig führen (nicht zum VG des jeweiligen Bundeslandes), wegen der gesetzlichen Lage.
- Der Einspruch gegen die Bundesfachplanung ab Dezember sollte den beabsichtigten Widerstand mit allen geplanten Instanzen bereits darstellen
- Grundbuchfragen werden erst im Planfeststellungsverfahren behandelt
Folgendes Vorgehen wurde neben einem Einspruch in der laufenden Bundesfachplanung als sinnvoll verabredet:
1. Anfrage im Bundestag starten:
Dazu soll möglichst ein lokales MdB engagiert werden, die Anfrage sollte inhaltlich (Gleichbehandlung, Ungewissheit bez. Gesundheitsschäden, etc… ) gut gestaltet sein und mit Lenz & Johlen abgesprochen werden
2. Anschreiben an den Landtag:
Ziel sollte es den hessischen Landesentwicklungsplan bis zum Planfeststellungsverfahren ab Mitte 2018 in Kraft zu setzen.
In Rheinland Pfalz wäre dieser schon in Kraft und würde die 400 m Abstand , alternativ Erdverkabelung fordern !! Dies könnte den Hürthern helfen.
3. Petition beim Bundestag einreichen:
Es ist nicht notwendig dafür 50.000 Stimmen zu sammeln , eine Petition könnte auch mit einer Stimme erstellt werden.
Auch hier sollte der Inhalt gut vorbereitet werden und die Unterlagen des Bundesamtes für Strahlenschutz mit Herausstellung der offenen Fragestellung übersichtlich dargestellt werden.