Neue Gesetzgebung für Ultranet
Der Bundestag verabschiedete am 04.April ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Auf Drängen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die bestehenden Genehmigungsverfahren beschleunigt und teilweise auch gebündelt werden. Im ursprünglichen Referentenentwurf sollte die Bundesfachplanung bei Bestandstrassen entfallen. Die Möglichkeit private und öffentliche Belange einzubringen, somit auch die Klageoption gegen eine unzureichende Alternativenprüfung im Rheingau Taunus Kreis und Main Taunus Kreis, wären entfallen. Für die Ultranet-Trasse hätte dies auch bedeutet, dass zu dem jetzt geplanten Ausbau – immerhin mit einer vorgesehenen Transportleistung von 2 GW, ungefähr der Leistung zweier AKWs entsprechend – in Zukunft jederzeit noch weitere Um- und Zusatzbeseilungen ohne Alternativen- und Umweltverträglichkeitsprüfung[…]
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