Kategorie: Information
In dieser Kategorie landen interessante Informationen zum Thema Ultranet, HGÜ, Planfeststellungsverfahren, u.a.
Ultranetforum 2 – Presseecho
Wiesbadener Kurier: Amprion und Bundesnetzagentur sowie die Bürgerinitiativen gehen in Sachen Ultranet nicht aufeinander zu Höchster Kreisblatt: Strom mit Nebenwirkungen: Anwohner fürchten gesundheitliche Schäden Falls Euch noch mehr Links auffallen, bitte teilt uns sie in den Kommentaren unten mit.
WeiterlesenEinwendungsschreiben (Muster) für den Abschnitt A der geplanten Ultranettrasse
Wie wir bereits auf dem Ultranet-Forum verkündet haben, hier ein mögliches Musterschreiben. Hier werden die Weichen gestellt, um eine Linksrheinische Trassenführung auszuschließen. Entweder drucken Sie sich das PDF aus und schicken es ab so wie es ist, oder Sie laden sich die Word-Daten im docx-Format runter und passen es nach Ihren Vorstellungen an. Jedes Schreiben zählt! Einwendungsschreiben Abschnitt A-1 (PDF) Einwendungsschreiben Abschnitt A-1 (docx)
WeiterlesenBesuch beim Rechtsanwalt Beutling, Köln
RA Beutling führte folgendes aus: Seine Kollegin , RA Schwertner die BI Hürth in der Sache Einsprüche gegen eine neue 360 kV Leitung vertritt und Synergien im Hause gehoben werden können. Der eingetragene Verein kann erst nach drei Jahren als Kläger bei Planfeststellungsverfahren auftreten, allerdings können Einsprüche gegen die Bundesfachplanung und gegen das Planfeststellungsverfahren sofort nach Eintragung durchgeführt werden! RA Beutling empfiehlt dringend (wie RA Jung) , die fachliche Seite durch einen bzw. mehrere entsprechende Fachleute vertreten zu lassen, sowohl bez. der Strahlenbelastung als auch bez. gesundheitlicher Gefahren. Ziel muss es sein , Berechnungen und Veröffentlichungen diesbezüglich belastbar darstellen zu[…]
WeiterlesenArtikel in den VDI Nachrichten
Ein interessanter Artikel ist in den VDI-Nachrichten erschienen: Zum Artikel In diesem geht es um die Einhaltung von Mindestabständen, die zwar noch nicht gesetzlich geregelt sind (für den Fall der Bestandsleitungen), aber scheinbar pocht das Bundesamt für Strahlenschutz zumindest mal auf 200m Abstand.
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